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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ACCURATIO Service + Beratung e. K., Feldbergstr. 10, 61194 Niddatal,

(Stand: Januar 2008)

1. Allgemeines

(1) Accuratio erbringt Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des dazu ggf. mit dem Auftraggeber abgeschlossenen Einzelvertrages. Art sowie sachlicher und zeitlicher Umfang der im Einzelnen zu erbringenden Lieferungen und Dienstleistungen sowie das dafür an Accuratio zu zahlende Entgelt sind im Einzelvertrag vereinbart. Erteilt ACCURATIO dem Auftraggeber ein schriftliches Angebot und nimmt der Auftraggeber dies an, kommt damit zwischen dem Auftraggeber und ACCURATIO ein wirksamer Einzelvertrag zustande. Dies gilt auch, wenn der Auftraggeber die Angebotsannahme gegenüber dem Auftragnehmer mündlich erklärt.

(2) Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung durch ACCURATIO.

(3) ACCURATIO ist berechtigt, diese AGB zu ändern, indem sie den Kunden im Einzelnen schriftlich über die Änderung informiert. Diese Änderungen treten nach Mitteilung in Kraft. Erfolgen Änderungen zu ungunsten des Kunden, kann dieser den Vertrag binnen eines Monats nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich kündigen. Kündigt der Kunde nicht, wird die Änderung ihm gegenüber mit Ablauf einer Monatsfrist wirksam.

 

2. Ausführung der Lieferungen und Leistungen

(1) Der Liefer- und Leistungsumfang ergibt sich aus unserem Leistungsangebot und dem über bestimmte Lieferungen und Leistungen abgeschlossenen Vertrag. ACCURATIO erbringt ihre Dienstleistungen gewissenhaft nach den gesetzlichen Vorschriften und nach dem Stand der bei Vertragsschluss zeitgemäßen Technik. Die Bearbeitung des Auftrages basiert auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen, für deren Vollständigkeit der Auftragnehmer keine Haftung übernimmt. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die zur ordnungsgemäßen Ausführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen und Informationen rechtzeitig, geordnet und vollständig zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die ihm überlassenen Unterlagen sorgfältig aufzubewahren und insbesondere dafür zu sorgen, dass unbefugte Dritte nicht Einsicht nehmen können.

(2) Der Auftraggeber benennt einen Ansprechpartner, der ACCURATIO für notwendige Informationen zur Verfügung steht und Entscheidungen trifft oder unverzüglich herbeiführt. ACCURATIO wird den Ansprechpartner des Auftraggebers einschalten, wenn die Durchführung der Dienstleistungen dieses erfordert.

(3) Der Auftraggeber ist gegenüber der Geschäftsleitung und den Mitarbeitern von ACCURATIO nicht weisungsbefugt.

(4) Die Dienstleistungen werden im Allgemeinen und in der Hauptsache in den Büroräumen von ACCURATIO durchgeführt. Soweit es für die ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrages erforderlich ist, die Dienstleistungen durch Mitarbeiter von ACCURATIO am Betriebsort des Auftraggebers durchzuführen, hat der Auftraggeber geeignete Arbeitsmittel und einen Raum bereit zu stellen und den Zugang zu dem Betriebsraum zu gewährleisten. Dabei obliegt die Wahl des Mitarbeiters, der den Auftrag bearbeitet, der Geschäftsleitung des Auftragnehmers. ACCURATIO bearbeitet den Auftrag unter Einsatz einer professionellen Software.

(5) Der Auftraggeber kann seine beim Auftragnehmer befindlichen Unterlagen jederzeit von Montag bis Freitag zu den üblichen Bürozeiten nach angemessener Vorankündigungszeit und zeitlicher Absprache mit dem Auftragnehmer einsehen. An den Auftraggeber heraus gegebene Belege sind dem Auftragnehmer zu quittieren.

 

3. Postverkehr

( 1) Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) oder Telefax verständigen, erkennen sie die uneingeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der nachstehend beschriebenen Bestimmungen an:

(2) In der Email dürfen die gewöhnlichen Angaben nicht unberücksichtigt oder durch Anonymisierung umgangen werden; d. h. sie muss den Namen und die Email-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie die Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.

(3) Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend. Für unverschlüsselte im Internet übermittelte Daten ist eine Vertraulichkeit nicht gewährleistet.

 

4. Verzögerungen beim Durchführen der Dienstleistungen

(1) ACCURATIO informiert den Auftraggeber schnellstmöglich über auftretende Verzögerungen beim Durchführen der Dienstleistungen. Soweit eine Ursache, die nicht von ACCURATIO zu vertreten ist, die Dauer oder den Aufwand für die Dienstleistung erhöht, kann ACCURATIO über das in diesem Einzelvertrag vereinbarte Entgelt hinaus eine Vergütung des Mehraufwandes verlangen.

(2) Für die Zeit, in der ACCURATIO beim Durchführen ihrer Dienstleistungen auf Informationen oder Entscheidungen des Auftraggebers oder dessen Mitarbeitern warten muss, liegt das Risiko für Terminüberschreitungen gegenüber Kunden oder Lieferanten des Auftraggebers, Behörden und sonstigen öffentlich-rechtlichen Institutionen und für alle daraus resultierenden rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen beim Auftraggeber.

(3) Das Versäumnis oder die Weigerung des Auftraggebers, benötigte Daten zur Verfügung zu stellen, kann dazu führen, dass ACCURATIO nicht in der Lage ist, diese Aufgaben rechtzeitig wahrzunehmen oder dem Auftraggeber bestimmte Dienstleistungen zu erbringen.

 

5. Warenlieferungen

(1) Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Installation gelieferter Software selbst verantwortlich. Installation, Schulung und Einweisung des Kunden oder seiner Mitarbeiter in der Bedienung der gelieferten Software gehören nicht zum Leistungsumfang. Diese Leistungen erfolgen nur aufgrund einer entsprechenden Vereinbarung und werden gesondert berechnet.

(2) Von ACCURATIO angegebene Lieferzeiten sind unverbindlich. Für den Fall, dass der voraussichtliche Liefertermin um mehr als 4 Wochen überschritten wird, ist der Kunde berechtigt, ACCURATIO eine angemessene Nachfrist zur Lieferung zu setzen. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen im Falle höherer Gewalt und aller sonst von ACCURATIO nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluss sind, insbesondere bei Streik und Aussperrung bei Drittanbietern, ihrer Lieferanten oder Unterlieferanten.

(3) ACCURATIO behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur restlosen Zahlung sämtlicher aus der Geschäftsbeziehung entstandenen oder entstehenden Forderungen vor.

 

6. Entgelt

(1) Das Entgelt für die Dienstleistungen richtet sich i. d. R. nach den im Einzelvertrag vereinbarten Preisen und Konditionen und der aktuellen Preisliste.

(2) Sonstige Leistungen, für die zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung kein Preis vereinbart wurde, werden zu denen am Tage der Erbringung gültigen Preise berechnet.

(3) Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. ACCURATIO kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 2 Monaten ändern.

(4) Es wird nach Leistungserbringung abgerechnet. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen nach Eingang zu begleichen. Nach 30 Tagen tritt ohne weitere Zahlungserinnerung oder Mahnung Zahlungsverzug des Kunden ein. ACCURATIO ist berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen und weitere Schritte einzuleiten.

(5) Eventuelle Rückerstattungsansprüche des Kunden, z. B. aufgrund von Überzahlungen, Doppelzahlungen etc. werden dem Rechnungskonto des Kunden gutgeschrieben und soweit möglich mit der nächsten fälligen Forderung verrechnet.

(6) Schuldet der Kunde ACCURATIO mehrere Zahlungen gleichzeitig, wird – sofern der Kunde keine Tilgungsbestimmungen getroffen hat – zunächst die fällige Schuld, unter mehreren fälligen Schulden die jeweils ältere Schuld getilgt.

 

7. Vertraulichkeit, Datenschutz

(1) ACCURATIO verpflichtet sich, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Betriebsgeheimnissen, Geschäftsabläufen, Kunden und Lieferanten bis hin zu den Geschäfts- oder Vermögensverhältnissen des Auftraggebers nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben und vertrauliche Informationen, soweit sie zur Durchführung der Dienstleistung erforderlich sind, zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln, es sei denn, der Auftraggeber entbindet ihn von dieser Schweigepflicht.

(2) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Bedingungen des mit ihm geschlossenen Vertrages Dritten nur mit Zustimmung von ACCURATIO zugänglich zu machen.

(3) ACCURATIO handelt nach den Grundsätzen des Datenschutzes. Die Grundsätze des Datenschutzes von ACCURATIO sind:

Gemäß den Bestimmungen über den Schutz der Privatsphäre in Bezug auf die Verarbeitung persönlicher Daten und den freien Verkehr entsprechender Daten erteilen wir folgende Informationen:

Persönliche Daten: Die Verarbeitung Ihrer Daten erfolgt zum Zweck der Erbringung der Dienstleistungen, mit denen Sie uns beauftragt haben. ACCURATIO wird persönliche Daten ausschließlich zu den vorstehend genannten Zwecken verwenden. Gemäß dem Vorstehendem und vorbehaltlich der zur Verfügungsstellung persönlicher Daten an Unternehmen, deren Eingriff zur Datenverarbeitung und zu Handlungen für und unter der ausschließlichen Kontrolle von ACCURATIO zur Verwirklichung der vorstehend genannten Ziele erforderlich ist, wird ACCURATIO diese persönlichen Daten keinen weiteren Organisationen bzw. Einrichtungen zur Verfügung stellen oder sie diesen verkaufen, verleihen oder mit diesen austauschen, es sei denn, dies ist aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben.

(4) Der Kunde ist berechtigt, Einsicht in seine Daten zu nehmen, diese zu begrenzen und – wo erforderlich – eine Berichtigung der fehlerhaften Daten in Bezug auf ihn zu beantragen. Ferner ist der Kunde jederzeit berechtigt, mittels eines einfachen Antrags kostenlos eine Beschwerde gegen die zukünftige Verarbeitung der persönlichen Daten durch ACCURATIO einzureichen. Diese Rechte können durch Versand einer E-Mail in Bezug auf Ihre eventuellen Fragen und Anmerkungen (info@accuratio-service.de) oder durch Versand per Post an die Adresse von ACCURATIO Service + Beratung e. K., Feldbergstr. 10, 61194 Niddatal ausgeübt werden. Wir verweisen hierzu auf Nr. 4 (3) dieser AGB.

 

8. Mängelanzeige und Mängelbeseitigung

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ACCURATIO unverzüglich über aus Sicht des Auftraggebers aufgetretene Mängel in den Dienstleistungen schriftlich zu benachrichtigen.

(2) Feststellungen von Dritten zu substantiellen Mängeln, insbesondere zu Rechtsverstößen bei der Durchführung des Auftrages und in sonstigen Unterlagen, die den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung oder anderen Rechtsvorschriften unterworfen sind, gelten nur als Mängelrügen, wenn dazu eine besondere Vereinbarung im Einzelvertrag getroffen worden ist.

(3) ACCURATIO ist verpflichtet, bei Mängelrügen schnellstmöglich alle geeigneten und erforderlichen Schritte zur Mängelbeseitigung einzuleiten.

(4) Der Auftraggeber hat ACCURATIO im Rahmen des Zumutbaren unentgeltliche Unterstützung bei der Mängelbeseitigung zu leisten. Er hat insbesondere auf Anforderung in zumutbarem Umfang Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die ACCURATIO zu Beurteilung und Mängelbeseitigung benötigt.

(5) Das Recht des Auftraggebers auf unentgeltliche Fehlerbeseitigung besteht nicht, wenn der Auftraggeber den Fehler, z. B. durch nicht vollständige oder falsche Bereitstellung von Unterlagen, selbst verursacht hat.

(6) Beide Vertragspartner verpflichten sich, bei jeglichen Streitfällen vorrangig die einvernehmliche Klärung anzustreben.

 

9. Haftung, Schadensersatz

(1) Der Auftraggeber hat das Recht, die Nachbesserung mangelhaft oder fehlerhaft ausgeführter Leistungen zu verlangen (Fehlerbeseitigung). ACCURATIO haftet jedoch nicht für Fehler, die infolge falscher oder gesetzwidriger Angaben des Auftraggebers, dessen Mitarbeitern oder Dritter entstehen. Nach zwei fehlgeschlagenen Nachbesserungsversuchen kann der Auftraggeber wahlweise das vereinbarte Entgelt herabsetzen oder den Vertrag kündigen. Diese Rechte stehen dem Auftraggeber auch zu, wenn ACCURATIO die Fehler nicht innerhalb einer zu vereinbarenden angemessenen Frist beseitigt oder die Fehlerbeseitigung endgültig ablehnt.

(2) ACCURATIO haftet nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Die Haftung ist auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von ACCURATIO begrenzt.

(3) ACCURATIO haftet nicht für Schäden, soweit der Kunde den Eintritt durch ihm zumutbare Maßnahmen hätte verhindern können.

(4) Die Gewährleistungsansprüche verjähren nach 6 Monaten, es sei denn es sind gesetzlich längere Verjährungsfristen vorgesehen.

 

10. Änderungen, Verlängerung und Beendigung des Vertrages

(1) Wünscht der Auftraggeber Änderungen hinsichtlich Art, Umfang, Zeitpunkt oder Ort der Dienstleistungen, berät ACCURATIO den Auftraggeber hierzu und weist ihn insbesondere auf die damit eventuell verbundenen organisatorischen Auswirkungen für seinen Betrieb und auf die sich daraus ergebende Änderung des Entgelts hin. Eine Verpflichtung von ACCURATIO, den Vertrag entsprechend zu ändern, besteht nicht.

(2) Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, verlängert er sich um ein Jahr, wenn er nicht, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten, gekündigt wird. Der Vertrag endet nicht durch den Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder im Falle einer Gesellschaft durch deren Auflösung. Eine Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

 

11. Folgen von Annahme- und Zahlungsverzug des Kunden

(1) Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder sonstigen Vereinbarungen obliegende Mitwirkung, kommt er mit der Annahme einer von ACCURATIO geschuldeten und angebotenen Leistung oder mit der Begleichung der Rechnungen des Auftragnehmers in Verzug, so kann ACCURATIO eine angemessene Frist von höchstens 14 Tagen zur Erfüllung setzen und die Ablehnung der Fortsetzung des Vertrages androhen. Nach erfolglosem Ablauf der Frist kann ACCURATIO den Vertrag fristlos kündigen und Schadensersatz verlangen.

(2) Verlangt ACCURATIO Schadensersatz, so beträgt dieser 30% des Auftragswertes für mit ACCURATIO vereinbarte Leistungen oder aber Schadensersatz in der Höhe, die durch den Drittanbieter als Schadensersatz an ACCURATIO berechnet wurden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die gesetzlich festgelegten Verzugszinsen über dem festgesetzten Basiszinssatz zu verlangen. Weitere Ansprüche von ACCURATIO bleiben davon unberührt.

(3) Bei Kündigung des Vertrags durch ACCURATIO kann der Auftragnehmer die Unterlagen für einen noch zu vereinbarenden Zeitraum, längstens aber bis zur vollständigen Begleichung aller an den Auftraggeber gerichteten Ansprüche zurückbehalten soweit dies zur Vermeidung von Rechtsnachteilen des Auftragnehmers unbedingt erforderlich ist. Über erhaltene Unterlagen hat der Auftraggeber eine Quittung zu unterschreiben.

 

12. Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten ist Friedberg (Hessen).

(3) Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von ACCURATIO ist Niddatal in Hessen.

 

 

 

 

*Meine Leistungen beschränken sich ausschließlich auf rein mechanische Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen gem. § 6 Nr. 3 StBerG, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufenden Lohnabrechnungen und das Fertigen der Lohnsteuer- Anmeldungen gem. § 6 Nr. 4 StBerG. Es findet keine Steuerberatung statt.

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ACCURATIO Service + Beratung e. K. Birgitta Dettloff | info@accuratio-service.de